1. Steuerliche Absetzung:
Im gesamten deutschsprachigen Raum besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten und Weiterbildung durch die Arbeitnehmerveranlagung steuerlich abzusetzen.
Eine richtungsweisende Information aus Österreich findest Du hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
Kurskosten (Kursbeitrag) Kosten für Unterlagen, Fachliteratur Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten) zusätzliche Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) Nächtigungskosten.
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohnsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse:
Österreich:
In Österreich kann der Bildungszuschuss der Arbeiterkammer angefragt werden.
Grundsätzlich ist dieser nicht rückzahlbare Zuschuss seitens der AK genehmigt. Die Arbeiterkammer stellt ein paar Anforderungen zur Einlösung des Zuschusses an.
Nach Start der Ausbildung kann der Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt immer nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Die Höhe des Zuschusses liegt bei max. 2.400,- €. Die Höhe des Zuschusses ist im Maximum und je nach individuellem Fall unterschiedlich hoch. Auch über das AMS gibt es Fördermöglichkeiten:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Bildungskosten. Hier die Informationen unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/
Deutschland:
Bildungsförderungen Deutschland - Kredit, Zuschuss etc.
https://www.foerderinfo.bund.de/de/individuelle-bildungsfoerderung-des-bundes-1032.php
Bildungsurlaub:
"Bildungsurlaub" (auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Sachsen.
Als Arbeitnehmer*innen können diese bei ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber kann dann bezahlt freistellen. Die Freistellung wird für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen genutzt. Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:
In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen. Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen. Neben beruflicher Weiterbildung können - abhängig vom jeweiligen Bundesland - auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.
Abseits von Förderungen über die Bundesagentur für Arbeit direkt gibt es auch andere Möglichkeiten die monetäre Last von Aus- und Weiterbildungen zu mindern, zum Beispiel durch steuerliches Absetzen.
Das Finanzamt akzeptiert die Fortbildungskosten, die für Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse anfallen, in der Regel in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Veranlassung bei Weitem überwiegt. Ansonsten kommt eventuell ein anteiliger Werbekostenzuschuss in Betracht.
Ein informativer Beitrag dazu: https://www.steuern.de/fortbildung.html
Bitte beachte, dass dieser Ausschnitt an Förderungen keine taxative Aufzählung darstellt und es noch eine Vielzahl an weiteren Fördermöglichkeiten gibt, welche aber zuteil kleine Interessensgruppen ansprechen (z. B.: Aussteiger aus der Bundeswehr, Burnout-Prävention…).
Liechtenstein:
Als Interessent aus Liechtenstein hast Du folgende Möglichkeit, über Erwachsenenbildung bezüglich einer Förderung anzufragen. Hier kannst Du die Informationen einsehen: https://www.erwachsenenbildung.li/DE/Weiterbildungsgutschein/Weiterbildungsgutschein/tblid/324/Default.asp
Bildungskarenz:
Grundsätzlich gilt, dass die Möglichkeit besteht, eine berufliche Auszeit zu nehmen, die so genannte Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Folgende zentrale Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
Du musst ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben. Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin muss damit einverstanden sein und Dich für die Dauer der Bildungskarenz freistellen. Für weitere Abklärungen bitten wir Dich, dies mit deinem Arbeitgeber zu klären. Unternehmen wissen hierzu die benötigten Lösungen und Stellen für Fördergesuche.
Informationen für Österreich findest Du hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html